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auß-getauscht und andere Wybrancen an deren Stelle kommen, die auf neüe bey Ladung der Stücken haben müßen unterrichtet werden, womit man sich bißhero geholffen, hiesige Artolleri aber übell mit jhnen versehen gewesen auch noch ist. Weil nun ale hier so-woll in- alß außerhalb in der Fousebrag, Revelin und Hirn-Werck sich in allen 27 Batterien befinden, die auf benähtigten Defensions-Fall mit behörige Canonen besetzt werden müßen, alß er-fordern hiezu geübte und erfahrne Buchsen-Meister, die Kraut und Loth nicht vergebens verschießen. Wie viel nun derselben benöhtiget, kan auß der An-Zall der 27 Batterien leicht geurtheilt und nach Belieben der hohen Obrigkeit geordnet und angeschafft werden.
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3. Obgedachte hiesige Batterien, deren keines mit Bohlen oder Bretteren bedeckt, sondern nür bloß Rasten umbsetzte Erde, erfordert die Nothwendigkeit und daß Grob-Geschütz desto nützlücher und beqvemer zu gebrauchen, daßselbe Batterien ingesambt ordentlich mit Bohlen oder Bretteren bedeckt und derselben virtzig oder funftzig Schock angeschafft werden möchten [VII].
4. Daß auf dem Walle bißhero gestandene Grobgeschütz jst an–den Laveten aldt und mangelhaft worden, und werden nicht allein zu jedem Stücke oder Grobgeschütz, sondern auch zwene 57-pfündige Feür-Mörser, auch ein eyser-ner 280-pfündiger Mörser neüe Laveten erfordert, wie auch über dehme ein Vorrath an eychene Bohlen zu Stück Laveten, |
NB. Da aber einige Krieges-Unruh zu besorgen, Stunde müßen auff solchen Fall, den der Höchste Gott verschitten wolle, diese Mängel zu-reichlich ersetzen werden. NB. Und soll das wegen der Constebel künftig beobachtet werden, daß man darzu niemand nehme, der nicht virhm ein Handwerck erlernet, da-bey der Artiglerie nöthig des nahmentlich ein Schmied, Klein-Schmied, Schiermacher, Dreßler praeponuntur36. Und sollen deßwegen die jungen Leuthe da dem Zeugwarter abgegeben werden, zur Erlernung dergleichen Handwercks angehalten werden [VI]. ————————————————————————————————————————————————————————————————————————————
3. Diese Erinerung finder37 wir nöthig zu seyn und sollen demnach die erforderte Bohlen aus der hiesigen Wildtnüß angeschaffet werden, so-baldt nur daß neüe Palatium mit nöthigen Brettern nothdürfftig wird versehen seyn. ——————–————————————————————————————————————————————————————————————————————————————————
4. Die eychene Bohlen, so bereits auff unsere Verordnung in der schlutzkischen Wildtnüß zu dem bedeitetem Bedarff geschnitten sind, sollen nechst künftiges Vorjahr zu Waßer biß Kowno herunter geflößet und anhero befordert werden. ————————————————————————————————————————————————————————— |